Fragen, die sich von selbst verbieten
Neben den fachlich schwierigen Fragen, gibt es noch eine bestimmte Reihe von Fragen, die zwar theoretisch anwendbar sind, die jedoch die Ethik jedes seriösen Kartenlegers verbietet.
1) Moralisch und ethisch nicht vertretbare Fragen
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Ratsuchender ein Vorhaben verfolgt, das er zwar für berechtigt hält, jedoch letztendlich zum Ziel hat, einem Dritten zu schaden, wie z.B.: „Wie kann ich die Beförderung des Kollegen vermeiden?“ oder „Was kann ich tun, dass sich der verheiratete Mann endlich für mich entscheidet und seine Familie verlässt?“. Jeder Kartenleger hat seine persönlichen ethischen Vorstellungen, für so manchen bewegt sich eine Frage moralisch bereits in der Grauzone, während sie ein anderer Kartenleger für noch akzeptabel hält.
Generell sind jedoch alle heiklen Fragen lösbar, indem man den Ratsuchenden auffordert, den eigentlichen Wunsch hinter der Frage zu erkennen und entsprechend die Karten befragt: Muss es wirklich der verheiratete Mann sein, um Liebe und Geborgenheit zu erlangen? Und was kann man tun, um beruflich voranzukommen, ohne jemandem zu schaden?
2) Fragen über nicht anwesende Dritte
Auch hier sind die Grenzen unter den Kartenlegern unterschiedlich gesteckt: Während sich manche Berater beispielsweise weigern, Aussagen über die Kinder des Ratsuchenden zu treffen, kann das für andere Kartenleger durchaus vertretbar sein.
Fragen über nicht anwesende Dritte werden oft im Bereich Beziehung gestellt und lassen sich auch ein Stück weit nicht vermeiden, dennoch sollte man unbedingt darauf achten, dass die Privat- und Intimsphäre des Nichtanwesenden gewahrt bleibt.
3) Fragen, die die Kompetenz des Kartenlegers überschreiten
Das Gesetz sieht vor, dass es Beratungsfunktionen gibt, die nur von bestimmten Berufszweigen ausgeführt werden. Hierzu gehören z.B. auch:
- Medizinische Betreuung / das Stellen von Diagnosen: es versteht sich von selbst, dass eine karmische Niereninsuffizienz oder ähnliche angebliche Mitbringsel aus früheren Leben nicht aus den Karten gelesen wird, sondern bei allen medizinischen Fragen ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden muss.
- Ähnliches gilt auch für den psychologischen Bereich. Es kann vorkommen, dass man mit den psychischen Problemen eines Ratsuchenden überfordert ist. Hier sollte man nicht scheuen, ehrlich zu sein und den Klienten zu professioneller Hilfe raten. Klar ist: Der Tarotberater ist kein Therapeut, sondern lediglich „Übersetzer“ der Karten (sofern er natürlich nicht die Zusatzausbildung hat).
- Juristische Ratschläge: In diesen Belangen kann der Ratschlag eines Anwalts nützlicher sein. Fragen wie „Was kann ich tun, um endlich ein Arbeitszeugnis von meinem letzten Arbeitgeber zu bekommen?“ lassen sich auch ohne Karten beantworten: Auf gewisse Dinge hat der Ratsuchende ein Recht und kann dieses notfalls auch durch juristische Schritte erzwingen.
- Ähnlich verhält es sich mit finanziellen Belangen, die oftmals das Know-how eines Steuerberaters erfordern.
Wenn Sie diese Ratschläge berücksichtigen, kann auch bei den ersten Deutungs-Schritten nicht viel schief gehen...

















